Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Ausgehend von den im BA-Studium erworbenen Kenntnissen des Sozialrechts, setzen sich die Studierenden mit den für die klinische Sozialarbeit relevanten Rechtsgebieten auseinander. und können diese benennen. Sie lernen Strukturprinzipien der Rechtsgebiete, Rechtsansprüche und institutionelle Gewährleistungsverpflichtungen kennen und können diese in Bezug auf die Klinische Sozialarbeit erläutern. Sie sind mit Systemen sozialer Sicherung vertraut und haben einen fundierten Überblick über die gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung sowie die Leistungs- und Finanzierungsarten und erkennen deren Bedeutung für die im Gesundheitswesen handelnden Akteure. Dieses Wissen können Sie in beispielhaften Fällen anwenden. Zugleich sind sie in der Lage, Problemgestaltungen im Gesundheitswesen innerhalb des Rechtssystems einzuordnen, rechtliche Grundlagen zu verstehen, Einflussmöglichkeiten zu erkennen und Lösungswege zu erschließen. Sie haben ein Verständnis für die Rechtsbeziehungen zwischen
Einrichtungsträgern, Leistungsträgern und Leistungsempfängern gewonnen und sind in der Lage, diese konstruktiv zu gestalten.
Lernergebnisse:
Erläutern und anwenden können die Studierenden insbesondere
- die wichtigsten geltenden Vorschriften,
- das systematischen Zusammenspiel rechtlicher Vorgaben auf unterschiedlichen Stufen,
- die Regeln des Grundgesetzes mit besonderer Bedeutung für das Sozial-, Gesundheits-, Rehabilitations- und Teilhaberecht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundessozialgerichts,
- die rechtlichen Strukturen des Leistungserbringungsrechts gesundheits- und teilhaberelevanter Sozialleistungsbereiche,
- die normativen Vorgaben zu den Komplexen „Behinderung, Rehabilitation und Teilhabe“.
Kompetenzen:
Die Studierenden
- entwickeln ein reflektiertes Verständnis der normativen Strukturen,
- erarbeiten Lösungen für rechtsbereichsübergreifende Fragestellungen,
- können die rechtlichen Ressourcen für eine teilhabeorientierte und inklusive Sozialarbeit erkennen und nutzen,
- setzen sich argumentativ mit einschlägigen Rechtsfragen auseinander und
- entwickeln Lösungen für praxisrelevante Fälle.