Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Übung 1
Die Studierenden vervollständigen bestehendes Wissen über die unterschiedlichen Teildisziplinen, Ziele und Aufgaben der Personalarbeit und können diese auf die Interdependenzen der Sozialwirtschaft sowie gesellschaftliche Transformationsprozesse transferieren.
Sie analysieren aktuelle Arbeitsmarktentwicklungen und leiten relevante Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung ab.
Sie identifizieren aktuelle Herausforderungen in der Steuerung personalrelevanter Prozesse, unter Begründung wissenschaftstheoretischer und datenbasierter Erkenntnisse.
Sie entwickeln strategische Maßnahmen im Rahmen problemzentrierten Lernens.
Übung 2
Die Studierenden kennen relevante Theorien/Modelle/ Konzepte der Teamarbeit.
Sie können Anlässe und Ziele von Maßnahmen zum Teambuildung, Teamentwicklung und Changeprozessen benennen, differenzieren und im Rahmen von Angebotskonzeptionen operationalisieren.
Die Studierenden können Anlässe für Teamkonflikte identifizieren und kommunikative Kompetenzen zur Lösung im Rahmen des problemzentrierten Lernens einsetzen.
Übung 3
Ausgehend von den im BA-Studium erworbenen Kenntnissen der rechtlichen Grundlagen der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik, setzen sich die Studierenden mit den für die Leitung sozialer Dienste und Einrichtungen relevanten Fragestellungn des Arbeitsrechts auseinander.
Sie erwerben die Fähigkeit,
- die Bedeutung arbeitsrechtlicher Regelungen als Leitungsinstrumente für die inneren Abläufe und als Element der Einordnung der Einrichtung in ihre Umwelt wahrzunehmen,
- die Konsequenzen arbeitsrechtlicher Entscheidungen für die Leitung in sozialen Diensten und Einrichtungen einzuschätzen,
- arbeitsrechtliche Probleme angemessen abzuwägen und lösungsorientierte Entscheidungen unter rechtlichem Blickwinkel zu treffen, und
- die arbeitsrechtliche Dimension von Leitungsmaßnahmen in die Entscheidungsprozesse einzubeziehen.
Sie haben ein Verständnis für die Rechtsbeziehungen zwischen den arbeitsrechtlichen Beteiligten und sind in der Lage, diese konstruktiv zu gestalten.
Lernergebnisse:
Vermittelt werden insbesondere Kenntnis, Verständnis und Anwendung
- der wichtigsten geltenden Vorschriften,
- des systematischen Zusammenspiels rechtlicher Vorgaben auf unterschiedlichen Stufen,
- der rechtlichen Strukturen des Arbeitsrechts
Kompetenzen:
Die Studierenden
- entwickeln ein reflektiertes Verständnis der normativen Strukturen,
- erarbeiten Lösungen für arbeitsrechtliche Fragestellungen,
- erkennen und aktivieren die arbeitsrechtlichen Ressourcen für die Leitung und Innovation in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik
- setzen sich argumentativ mit einschlägigen Rechtsfragen auseinander und
- entwickeln Lösungen für praxisrelevante Fälle.