Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
* Die Studierenden vertiefen juristische Denk- und Arbeitsweisen sowie Argumentationstechniken.
* Die Studierenden kennen Grundbegriffe, verfassungsrechtliche Grundlagen und
wesentliche Regelungsgegenstände des Sozial- und des Sozialverwaltungsverfahrensrechts der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung etwaiger landesrechtlicher Regelungen.
* Die Studierenden verfügen über vertiefte Kenntnisse zu ausgewählten Rechtsfragen des Rechts der Grundsicherung für Arbeitsuchende und des Sozialverwaltungsverfahrensrechts.
* Die Studierende verfügen über die Kenntnis von Rechtsmitteln im Hinblick auf
anwaltschaftliches Eintreten für Adressat*innen im Bereich des Verwaltungsrechts.
* Die Studierenden können Sachverhalte in einem rechtswissenschaftlichen Bezugsrahmen strukturieren und können rechtliche Grundlagen reflektiert und eigenständig anwenden.
* Die Studierenden sind zur rechtlichen Einschätzung einfach gelagerter rechtlicher Sachverhalte in der Lage, können Rechtsfragen angemessen anwenden
und in Blick auf Bedarfe Sozialer Arbeit reflektieren.
* Die Studierende können fachjuristischen Beratungsbedarf erkennen, um sich
mit juristisch kompetenten Personen auf fachlicher Ebene zu verständigen und
juristische Entscheidungen nachzuvollziehen.