Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
* Die Studierenden kennen juristische Grundbegriffe, Denkweisen, Arbeits- und Argumentationstechniken.
* Die Studierenden haben einen Überblick über verfassungsrechtliche Grundlagen, über das öffentliche Recht und das Zivilrecht und weitere relevante rechtliche Grundlagen für Fragestellungen Sozialer Arbeit erworben.
* Die Studierenden sind in der Lage, zentrale Verfahrensschritte juristischen Denkens und Handelns nachzuvollziehen und mit Blick auf die Relevanz für Soziale Arbeit einzuordnen.
* Die Studierenden verstehen die Struktur der jeweiligen Gesetzbücher und Normen und verfügen über die Kompetenz, Rechtsvorschriften exemplarisch auf Fragestellungen Sozialer Arbeit anzuwenden.
* Die Studierenden können den Regelungsgehalt von Rechtsnormen eigenständig zu erfassen und diese zur rechtlichen Einschätzung einfach gelagerter Sachverhalte und Rechtsfragen angemessen anzuwenden.
* Studierende kennen berufsrechtliche Regelungen, können diese in ihrer Bedeutung exemplarisch umsetzen.
* Studierende verfügen über Suchstrategien zu berufsrechtlichen Fragen.