Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die zu prüfende Person soll zeigen, dass sie oder er die bei ihrem oder seinem Studium erworbenen Kompetenzen auf Sachverhalte aus dem Bereich ihrer oder seiner künftigen Berufstätigkeit anwenden kann. (https://www.fh-kiel.de/fileadmin/Data/fachhochschule/Hochschulrecht/RechtDerFHKiel/Studien_undPruefungsangelegenheiten/Pruefungsverfahrensordnung/PVO-Glossar_27032017.pdf)