Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Vertiefungsgebiet Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen A
Rehabilitation of children and adolescents A
5.52.10 (5.14.25.0)
N., N. (N.N@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Theoretische Grundlagen im Schwerpunkt Rehabilitations- und Gesundheitswesen
Theoretical approaches in rehabilitation and health services
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Rehabilitation und Gesundheitswesen
Theoretische Grundlagen im Schwerpunkt Rehabilitation und Gesundheitswesen
Theoretical approaches in rehabilitation and health services
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Rehabilitation und Gesundheitswesen
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
s. Modulbeschreibung
Angaben zum Inhalt
In der Übung befassen wir uns mit dem Thema Diabetes mellitus und erarbeiten uns die Unterschiede der Diabetesformen. Diabetes mellitus Typ 1 (DM1) ist die am häufigsten vorkommende Diabeteserkrankung im Kindes- und Jugendalter. Dieses Krankheitsbild wird im Vordergrund stehen. Diese Übung soll ein höheres Verständnis für das Krankheitsbild hervorrufen, mögliche Problemlagen aufdecken und Unterstützungs- und Hilfsangebote aufzeigen. Wir beschäftigen uns zunächst mit den aktuellen Therapien, Therapiezielen und möglichen Folgen einer DM1 Erkrankung. Anhand von Fallbeispielen aus der Praxis aus unterschiedlichen Bereichen der Sozialen Arbeit, wie etwa der stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe (Inklusion in Schule und Kita) oder der Sozialmedizinische Nachsorge, werden wir uns dann mit vorhandenen Hilfestrukturen auseinandersetzen.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung