Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden verfügen über Grundkenntnisse aus dem Bürgerlichen Recht (mit Ausnahme des Familienrechts) einschließlich des Gewaltschutzgesetzes und des Jugendstrafrechts. Sie kennen die einschlägigen Normen, sie können diese in einen Gesamtkontext stellen und dadurch ihre rechtlichen Kenntnisse in der Sozialen Arbeit nutzen. Zudem sind sie in der Lage, diese Kenntnisse auf konkrete Fallgestaltungen anzuwenden und sie einer rechtlich fundierten, argumentativ vertretbaren Lösung zuzuführen.
Die Studierenden lernen selbständig praktische Lösungen zu entwickeln.
Sie können auf der Basis rechtlichen und wissenschaftlichen Wissens fachliche Argumente erarbeiten und in Fachdebatten vertreten. Sie begründen ihr professionelles Selbstverständnis damit auch auf der Grundlage juristischer Basiskenntnisse im Bereich des bürgerlichen Rechts.