Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Steuern II
Taxes II
LV 03
Hack, Erwin (erwin.hack@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Spezielle Landwirtschaft 1
Special Agriculture 1
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 4
Special Agriculture 4
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 3
Special Agriculture 3
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 2
Special Agriculture 2
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die wichtigsten steuerlichen Grundlagen und die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Rechtsformen (Einzelunternehmen, Personengesellschaften sowie Kapitalgesellschaften) bei landwirtschaftlichen Betrieben.
Die Studierenden können die wichtigsten steuerlichen Grundlagen auf grundlegende Sachverhalte anwenden, aufgrund der vertiefenden Steuerlehre insbesondere im Bereich der Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Schenkungssteuer.
Sie können einzelne betriebliche Entscheidungen unter Einbeziehung der steuerlichen Auswirkungen kalkulieren
Angaben zum Inhalt
Vertiefung der Grundlagen im Bereich der Einkommensteuer und Umsatzsteuer, steuerliche Abgrenzung Landwirtschaft/Gewerbe, vorbereitende Maßnahmen der Hofnachfolge, Formen der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit, Erbschafts- und Schenkungssteuer dargestellt an Beispielen, Grundsätze der Gesetzesänderungen im Steuerrecht, aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes mit Auswirkungen auf die Landwirtschaft, Besteuerung von Gesellschaften in der Landwirtschaft
NWB Textausgabe, Verlag NWB, Herne/Berlin
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag + Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung
Mündliche Prüfung 20 Minuten 100 %

Sonstiges
Gemäß § 4 Abs. 2 PO müssen die Module des 1. + 2. Semesters bestanden sein und mindestens 30 Leistungspunkte aus dem 3. + 4. Semester zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen sein.