Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Bildung: Aneignung von Welt
Education: Appropriation of the world
M2_1
Prof.Dr. Pütz, Tanja (tanja.puetz@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Weltzugänge / Bildungsbereiche
Approaches to the world / Areas of education
B.A. - BAKIND - Kindheitspädagogik
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Übergreifende Zielsetzung des Moduls M2 ist es, dass angehende Fachkräfte Grundlagen erwerben, um Kinder und Jugendliche bei Bildungsprozessen unterstützen zu können. Dadurch werden Kompetenzen erworben, die weiterführend in Modul 3.1 und 3.2 zur Anwendung kommen.

Die Studierenden beschreiben kindliche Bildung als einen Aneignungsprozess von Welt und individueller Wirklichkeit und Wahrnehmung als Basis kindlicher Bildungsprozesse.
Die Studierenden lesen Bildungsleitlinien und analysieren Bildungsbereiche systematisch.
Sie differenzieren zwischen den Bildungsbereichen, loten Überschneidungen aus, benennen Widersprüche und argumentieren zugleich aus der Perspektive der kindheitspädagogischen Disziplin.
Als Grundlage zur Unterstützung von Bildungsprozessen bei Kindern und Jugendlichen in den einzelnen Bildungsbereichen:
- identifizieren die Studierenden Sprache als Querschnittsdimension im Prozess der Bildung,
- können sprachliche Entwicklungsstände mittels gängiger Theorien und Modelle einordnen und nutzen diese als Ausgangspunkt für alltagsintegrierte Förderansätze,
- können die Effizienz unterschiedlicher Sprachfördermaßnahmen auf der Grundlage aktueller Studien einschätzen,
- verwenden Gestaltungsprämissen literacyanregender Interaktionen und entwickeln eine Kultursensibilität in Bezug auf Bildungsangebote in sprachlich und kulturell heterogenen Gruppen,
- beschreiben die Studierenden Theorien der ästhetischen Bildung und differenzieren zwischen Wissensaneignung und sinnlicher Erfahrung,
- vollziehen die Studierenden Bewegung und Wahrnehmung des Körpers insbesondere über die Nahsinne als Zugang zur inneren und äußeren Welt der Kinder und Jugendlichen nach,
- erkennen die Studierenden die Bedeutung mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Zugänge zur Regelhaftigkeit der Welt,
- identifizieren die Studierenden alltagsrelevante Dimensionen von Wertorientierungen ethischer, religiöser und philosophischer Art
- erwerben die Studierenden eine Expertise im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung. Sie kennen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und können theoriefundierte Praxis zum nachhaltigen Gestalten kindlicher Lebenswelt konzipieren.
Angaben zum Inhalt
Vorgestellt werden Grundlagen kindlicher Bildung, die als Aneignungsprozess von Welt und individueller Wirklichkeit verstanden werden. Wahrnehmung wird als Basis kindlicher Bildungsprozesse verstanden. Zudem lernen die Studierenden Theorien der ästhetischen Bildung kennen und differenzieren zwischen Wissensaneignung und sinnlicher Erfahrung. Sie
- vollziehen Bewegung und Wahrnehmung des Körpers insbesondere über die Nahsinne als Zugang zur inneren und äußeren Welt der Kinder und Jugendlichen nach,
- erkennen die Bedeutung mathematischer, naturwissenschaftlicher und technischer Zugänge zur Regelhaftigkeit der Welt,
- identifizieren alltagsrelevante Dimensionen von Wertorientierungen ethischer, religiöser und philosophischer Art
- erwerben eine Expertise im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung.

Sie kennen die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und können theoriefundierte Praxis zum nachhaltigen Gestalten kindlicher Lebenswelt konzipieren.
Schäfer, G. (2014): Was ist frühkindliche Bildung? Kindlicher Anfängergeist in einer Kultur des Lernens. Weinheim
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung