Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Das Recht auf Selbstbestimmung und seine Grenzen
Right to self-determination
5.53.50.31 (5.27.45)
Eckert, Patrick (patrick.eckert@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars for the focus area social services
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Soziale Hilfen
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Practice seminars in social services
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Soziale Hilfen
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden können den Begriff der Selbstbestimmung genauer definieren und erörtern, welche Grenzen die Selbstbestimmung möglicherweise hat. Dies umfasst sowohl die rechtlichen Grundlagen der Selbstbestimmung, als auch der möglichen Eingriffe in die Selbstbestimmung. Die Studierenden kennen wesentliche Grundlagen des Betreuungsrechts sowie die rechtlichen Grundlagen der Unterbringung nach BGB und PsychKG.
Angaben zum Inhalt
In der Sozialen Arbeit wird man in nahezu allen Tätigkeitsfeldern immer wieder mit dem Begriff "Selbstbestimmung" konfrontiert. Nicht zuletzt durch das Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz, die UN-Behindertenrechtskonvention sowie das Bundesteilhabegesetz, wurde die Stärkung der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen in den Fokus gestellt. Damit einher geht die Diskussion hinsichtlich der "richtigen" und angemessenen Begleitung der Klienten in der Sozialen Arbeit. Hierbei bewegt man sich stets im Spannungsfeld zwischen der Vermeidung von Bevormundung einerseits und Vernachlässigung andererseits. Doch was, wenn sich ein Mensch durch sein Verhalten schadet? Müssen wir ihn zwingend daran hindern?
Wird in der Veranstaltung bekannt gegeben
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung