Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Pädagogisches Handeln mit Schulkindern
Educational practice with school children
BAKIND12_4 (2.10.04.0)
Prof. Dr. Möller-Dreischer, Sebastian (sebastian.moeller-dreischer@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden kennen die Anforderungen des Handlungsfeldes und entwickeln eine professionelle und kindheitspädagogische fundierte Haltung. Die Studierenden haben Kenntnisse zum Selbstwert sowie Selbstbild von Kindern, die von der Kita in die Schule wechseln und wissen um die Entwicklungsherausforderungen, die damit einhergehen. Sie kennen Ganztagsschulsysteme, wissen um deren Entstehung und können Aufgaben für pädagogische Fachkräfte zur Gestaltung dieser Lern- und Lebenswelt formulieren. Sie entwickeln eine eigene pädagogische Haltung für die Arbeit mit Schulkindern und können ihre Ideen für die praktische Umsetzung fachlich begründen. Sie können Angebote des Ganztagbetriebs kritisch hinterfragen und Schwierigkeiten in Kooperationen erkennen und reflektieren. Zudem kennen die Studierenden den Bereich der Schulsozialarbeit, wissen um dessen verschiedene Begründungsmuster und können die besonderen Chancen für die Beteiligten aber auch Herausforderungen, die durch unterschiedliche fachliche Hintergründe an dieser Schnittstelle verschiedener Disziplinen entstehen, benennen und erklären.
Angaben zum Inhalt
Die Lebenswelt von Kindern verändert sich mit dem Schuleintritt. Sie müssen sich in einer neuen Rolle zurechtfinden und neuen Herausforderungen stellen. Pädagogische Fachkräfte können Prozesse in dieser Lebensphase von Kindern begleiten und unterstützen. In der Veranstaltung werden diesbezüglich insbesondere die Arbeitsfelder der Schulsozialarbeit sowie der Schulkindbetreuung betrachtet.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Absatz 2 PVO Benotet Anmerkung