Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Soziale Hilfen II: Zielgruppen, Arbeitsfelder, Angebote
Social services II: Target groups, fields of work, service offers
5.14.63.0
Prof. Dr. Bödecker, Florian (florian.boedecker@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Theoretische Grundlagen im Schwerpunkt Soziale Hilfen
Theoretical approaches in social services
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Soziale Hilfen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Zweiter Schwerpunkt (Wahl aus Erziehung und Bildung, Geschlechterkompetenzen in der Sozialen Arbeit, Rehabilitation und Gesundheitswesen, Soziale Hilfen)
Second specialization (Elective from childhood education, gender competence in social work, rehabilitation and health services, or social services)
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
s. Modulbeschreibung
Angaben zum Inhalt
Die Studierenden werden in der Übung mit zielgruppenspezifischen Angeboten und Leistungen der Sozialen Hilfe vertraut gemacht. Sie lernen dabei, fachliches Handeln in der Sozialen Arbeit theoretisch zu fundieren und kritisch zu reflektieren. Folgende Themen werden in der Übung behandelt:
- Helfen und Soziale Hilfen – eine kurze Einführung in theoretische Grundlagen des Funktionssystems Soziale Hilfe
- Helfen als personenbezogene Dienstleistung
- Zielgruppen und AdressatInnen Sozialer Hilfen
- Aktuelle Konzepte und Leitbilder Sozialer Hilfen
- Diskussion und Reflexion professioneller Standards und Selbstverortungen
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung