Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden erlangen Grundkenntnisse zu den völker- und menschenrechtlichen Grundlagen, zur Gleichberechtigung der Geschlechter und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie kennen die einschlägigen Normen und können diese in einen Zusammenhang bringen zu den Veranstaltungen in anderen Rechtsmodulen des Studienganges.
Die Studierenden üben anhand praktischer Fälle, eigenständige Lösungen zu erarbeiten.