Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung stellt einen zentralen Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe dar. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür liegen im § 27 ff des SGB VIII und greifen, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Die Studierenden sind in der Lage, das Angebotsspektrum, dass von niedrigschwelligen Beratungsgesprächen bis hin zur intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung reicht, wiederzugeben und zu erklären. Die Studierenden können im Seminar verständlich machen, dass die Leistungen von unterschiedlichen Einrichtungen und Trägern erbracht werden und sind in der Lage, die unterschiedlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten innerhalb des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks zwischen Addressat:innen, freien und öffentlichen Trägern darzustellen. Darüber hinaus können die Studierenden die vielfältige Trägerlandschaft mit ihren unterschiedlichen Konzepten und Methoden erklären.