Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Medien in der Kinder- und Jugendhilfe – Anforderungen an Fachkräfte in verschiedenen Arbeitsfeldern
Media in child and youth welfare - requirements for professionals in different fields of work
5.24.47
Fietze, Henning (henning.fietze@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Konzeptionelles Handeln im Schwerpunkt Erziehung und Bildung
Practice seminars for the focus area Childcare and education
B.A. - BASA 21/22 - Soziale Arbeit (PO 2021/2023 V7) Erziehung und Bildung
Praxisbezüge im Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe
Practical aspects in the focus area of children and youth welfare services
B.A. - BASA 25 - Soziale Arbeit (PO 2025 V8) Kinder- und Jugendhilfe
Konzeptionelle Übungen im Schwerpunkt Erziehung und Bildung
Practice seminars in childhood education and youth work/welfare
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Erziehung und Bildung
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden wissen um die Relevanz von Medien in den Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen.
Die Studierenden können auf der Grundlage medienpädagogischen Wissens medienpädagogische Konzepte für Kinder und Jugendliche erstellen.
Angaben zum Inhalt
- Medien und Medienbildung in der Kinder- und Jugendhilfe
- Kenntnisse zu Entwicklungspotentialen, der Vermeidung einer "digitalen Ungleichheit",
Jugendmedienschutz und Aufsichtsrecht etc.
- Relevanz unterschiedlicher Medienangebote für Kinder und Jugendliche
- rechtliche Aspekte der Mediennutzung im Kindes- und Jugendalter
- Aufbau einzelner Jugendschutzangebote
- kreative Potentiale der Mediennutzung für die unterschiedlichen Arbeitsfelder
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung