Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Mathematik, Naturwissenschaft und Technik
Mathematics, science and technology
2.02.07.0
Barenthien, Julia (julia.barenthien@haw-kiel.de)
In der Regel im Sommersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Weltzugänge / Bildungsbereiche
Approaches to the world / Areas of education
B.A. - BAEB - Erziehung und Bildung im Kindesalter
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden können den Bildungsbereich benennen und eine fachlich fundierte didaktische Ableitung ausarbeiten.
Angaben zum Inhalt
Forschergeist und Wissensdurst junger Kinder brauchen Brennstoff und Nahrung. Naturwissenschaftlich-mathematische Grundlagen, eine Fragekultur und ein selbstbewusster Umgang mit dem eigenen Wissen werden in dieser Vorlesung genauso vermittelt wie Theorie und Praxis von Elementardidaktik, von Experimenten, Recherche von neuem Wissen in Literatur und neuen Medien, neben Planung und Umsetzung von Kinderforschungsprojekten. Forschendes Lernen bedeutet gekonntes Hinterfragen und eigenes Erforschen von Themen aus Naturwissenschaft und Weltwissen. Dies kann die Begabungen von Kinder und Erwachsene individuell stärken und wird zu einer der unerlässlichen Voraussetzungen zur Erziehung und Bildung mündiger Bürger. Diese Veranstaltung bietet Ausflüge in Naturwissenschaft, Mathematik, Philosophie, in Lern- und Hirnforschung, Literaturempfehlungen, Bilder und Beispiele aus der alltäglichen Praxis mit Kindern sowie die Gelegenheit zur praktischen Umsetzung eigener Projekte mit Kindern. Diese Veranstaltung eignet sich besonders für die Menschen, die mit Kindern im Alter von 4 – 11 Jahren (Kindergarten und Grundschule) arbeiten.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung