Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Einführung in den Schwerpunkt Erziehung und Bildung II – Theoretische und konzeptionelle Perspektiven für die Kinder- und Jugendarbeit
Introduction to the focus area Childcare and education II: Theoretical and conceptional perspectives for child and youth services
5.14.03.0
Prof. Dr. Akbas, Bedia (bedia.akbas@haw-kiel.de)
In der Regel jedes Semester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung belegt werden muss


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Theoretische Grundlagen im Schwerpunkt Erziehung und Bildung
Theoretical approaches in childhood education and youth work/welfare
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6) Erziehung und Bildung

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Zweiter Schwerpunkt (Wahl aus Erziehung und Bildung, Geschlechterkompetenzen in der Sozialen Arbeit, Rehabilitation und Gesundheitswesen, Soziale Hilfen)
Second specialization (Elective from childhood education, gender competence in social work, rehabilitation and health services, or social services)
B.A. - BASA - Soziale Arbeit (PO 2017/2019 V6)
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden
- haben einen Überblick über theoretische und konzeptionelle Grundfragen sozialpädagogischen Handelns
- kennen die Bedeutungen von Sozialräumen, Differenzen und Ungleichheiten auf Subjektbildungsprozesse
Die Studierenden
- können aus ihrem theoretischen und empirischen Wissen Handlungsperspektiven für die Kinder und Jugendhilfe ableiten.
Die Studierenden
- vertreten ihre Perspektiven argumentativ auf der Basis theoretische und emprischen Wissens
Die Studierenden
- entwickeln ein Professionsverständnis auf der Grundlage wissenschaftlicher Debatten und praktischer Erfahrung
Angaben zum Inhalt
Ausgehend von den gesellschaftlichen Bedingungen des Aufwachsens von Kindern
und Jugendlichen werden in der Veranstaltung verschiedene handlungsleitende
Theorien diskutiert: Subjektbildung, Capability Approach und Sozialraumorientierung.
Welche Konsequenzen müssen aus den gesellschaftlichen Bedingungen einerseits
und den theoretischen Konzepten andererseits heute für die Soziale Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen gezogen werden.
BMFFJS (2021): 16. Kinder- und Jugendbericht.

Bernhard, Armin (2018): Bildung. In: Bernhard, Armin; Rothermel, Lutz; Rühle, Manuel (Hg): Handbuch Kritische Pädagogik. Eine Einführung in die Erziehungs- und Bildungswissenschaft. Neuausgabe. Weinheim: Beltz Juventa: 132-148.

Böhnisch, Lothar (2020): Sozialpädagogik der Nachhaltigkeit. Eine Einführung. Weinheim/Basel: Beltz Juventa.

Deinet, Ulrich; Sturzenhecker, Benedikt, von Schwanenflügel, Larissa, Schwerthelm, Moritz (Hg) (2021): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden (5, völlig überarbeitete und erweiterte Auflage).

Groß, Melanie (2014): Intersektionalität. Reflexionen über theoretische und konzeptionelle Perspektiven für die Jugendarbeit. In: von Langsdorff, Nicole (Hg): Intersektionalität und Jugendhilfe.

Plößer, Melanie (2013): Umgang mit Diversity in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. In: Deinet, Ulrich/Sturzenhecker, Benedikt (Hg): Handbuch Offene Kinder und Jugendarbeit. Wiesbaden .

Scherr, Albert (2021): Subjektorientierte Offene Kinder- und Jugendarbeit. In:
Deinet, Ulrich; Sturzenhecker, Benedikt, von Schwanenflügel, Larissa, Schwerthelm, Moritz (Hg) (2021): Handbuch Offene Kinder- und Jugendarbeit. Wiesbaden (5., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage): 639-652.

Ziegler, Holger (2012): Kinder- und Jugendhilfe als Erziehungs- und Bildungsinstanz. In: U. Bauer, U. et al. (Hg): Handbuch Bildungs- und Erziehungssoziologie, Wiesbaden: VS Springer: 665-682.
Lehrform
Lehrform SWS
Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung