Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden können die Begriffe Bildung, Erziehung und Betreuung theoretisch definieren. Sie kennen rechtliche Grundlagen, konzeptionelle Leitorientierungen, Trägerstrukturen und die unterschiedlichen Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Studierenden können das Verhältnis von Bildung und Erziehung erklären.
Sie können sozialrechtliche und konzeptionelle Grundlagen für die Praxisfelder ihrer Vertiefungsgebiete konkretisieren.
Die Studierenden sind in der Lage, die unterschiedlichen fachlichen Anforderungen im Kontext von Hilfe und Begleitung und Schutz und Kontrolle einzuordnen.
Die Studierenden sind in der Lage, die Kinder- und Jugendhilfe als Feld "komplexer Tätigkeit" zu erkennen und können professionelles Handeln in diesem Handlungsfeld kontextualisieren.