Lehrveranstaltung


Allgemeine Informationen
Tabellenkalkulation in der landwirtschaftlichen Beratung
Spreadsheets in agricultural consultation
LV 15
Bräutigam, Holger (holger.braeutigam@haw-kiel.de)
In der Regel im Wintersemester
Deutsch
Zuordnung dieser Veranstaltung zu Modulbeschreibungen und deren Studiengangszuordnungen

Module, in denen diese Lehrveranstaltung zur Wahl steht


Modul Studiengang Vertiefungsrichtung Schwerpunkt Fachsemester
Spezielle Landwirtschaft 1
Special Agriculture 1
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 4
Special Agriculture 4
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 3
Special Agriculture 3
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Spezielle Landwirtschaft 2
Special Agriculture 2
B.Sc. - L - Landwirtschaft
Kompetenzen / Lernergebnisse
Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
Die Studierenden lernen und verstehen die Funktionen von Tabellenkalkulationsprogrammen und die Einsatzmöglichkeiten im Alltag, landwirtschaftlichen Betrieben und in der Beratung.
Die Studierenden können aus einer breit gefächerten Auswahl von zur Verfügung stehenden Funktionen die Richtigen auswählen, um ein gewünschtes Rechenergebnis zu erzielen.
Angaben zum Inhalt
Kennenlernen verschiedener Nutzungsmöglichkeiten von Tabellenkalkulationsprogrammen auf ldw. Betrieben und in der Beratung.
Die Nutzungsmöglichkeiten werden anhand diverser praxisbezogener Beispiele vermittelt.
Beispiele:
- Von Studierenden mitgebrachte Aufgaben / Problemstellungen aus dem ldw. Alltag
- Rechnungsformular
- Liquiditätsrechnung
- Auswertung von Bestandsregister aus HIT
- Erstellung einer Ackerschlagkartei
- Düngeplanung
- Auswerten von GPS-Tracks
- Beitragsberechnung
- ...
- Script
- zur Verfügung gestellte E-Books
Lehrform
Lehrform SWS
Lehrvortrag + Übung 2
Prüfungen
Prüfungsform Dauer Gewichtung wird angerechnet gem. § 11 Satz 2 PVO Benotet Anmerkung
Präsentation 100 %

Sonstiges
Gemäß § 4 Abs. 2 PO müssen die Module des 1. + 2. Semesters bestanden sein und mindestens 30 Leistungspunkte aus dem 3. + 4. Semester zum Ende des 4. Semesters nachgewiesen sein.