Kompetenzbereiche: Wissen und Verstehen; Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen; Kommunikation und Kooperation; Wissenschaftliches Selbstverständnis/Professionalität.
siehe Modulbeschreibung
Die Studierenden kennen deutsche und internationele Anwendungen und Forschungsergebnisse in diesen Bereichen. Sie können einschätzen, inwieweit diese lebensweltorientierten Alternativen im konkreten Fall nachhaltigere und passgenauere Ergebnisse liefern als herkömmliche Jugendgerichts- oder Hilfeplan-Verfahren. Sie wissen, warum begrifflich zwischen Lebensweltakteuren und Professionellen unterschieden wird und können Bezüge sowohl zur Restorative Justice als auch zu anderen Theorien, für die der Lebensweltbegriff zentral ist, herstellen.
Die Studierenden können das lebensweltbasierte Conferencing-Verfahren in den Bereichen des Jugendstrafrechts und des Sozialgesetzbuches VIII erläutern und ggf. anwenden.